Gerät ein Fahrzeug ohne Einwirkung eines Dritten in Brand, so ist im Regelfall eine Haftung des Fahrzeughalters für Schäden gegenüber Dritten aus § 7 StVG anzunehmen, welche zur Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers dieses Fahrzeugs führt. Das Fahrzeug muss bei der Brandentstehung nicht technisch in Betrieb sein. Für die Verwirklichung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich auf einen nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Schadenereignis und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs an. (vgl. BGH 21.01.2014 – VI ZR 253/13)
Doch ist der Kühlschrank eines Wohnmobils als eine Betriebseinrichtung im Sinne der oben genannten Rechtsprechung anzusehen? Diese Frage erörterte der 11. Senat des OLG Hamm im Urteil vom 09.11.2018 – 11 U 113/17.
Bedienung Infotainmentsystems bei Tempo 200 – grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfall ?
Nach Auffassung des OLG Nürnberg handelt der Fahrer eines Mietwagens grob fahrlässig, wenn dieser bei Tempo 200 einen Unfall auf der Autobahn mit einem Mercedes CLS mit 557 PS verursacht, während er das Infotainmentsystem bedient. Wenn man sich nur die Überschrift dieses Urteils anschaut, ist der Leser geneigt, dem Senat zuzustimmen. Doch beim genaueren Hinsehen kommen doch Zweifel auf, ob das Urteil so richtig sein kann.
Moot Court in der Vorlesung zur Sachversicherung
Heute haben wir im Rahmen der Vorlesung zur Sachversicherung (im Bachelorstudiengang, 5. Semester) einen kleinen MootCourt durchgeführt.
Es ging um einen Fall aus der Kaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer wurde vom „Gericht“ angehört, anschließend erfolgte die Vernehmung zweier Zeugen durch die „Richter“ und „Anwälte“.
Anschließend plädierten die beiden „Anwälte“ und das Gericht zog sich zur Beratung zurück.
Vom Winde verweht: Wann wird ein Baum „geworfen“ ?
Vom Winde verweht: Bei welchen Sturmschäden zahlt die Versicherung?
Sturmtiefs Kyrill, Xaver, Friedrike und Co. – zurück bleiben nach solchen Unwetterereignissen meist umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste auf Straßen und Schienen, sowie abgedeckte Dächer. Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden? Dies ist, wie ein Fall des OLG Hamm zeigt, nicht immer ganz einfach zu beantworten
Smart Home und Versicherungsrecht
Zum Thema „Smart Home und Versicherungsrecht“ finden Sie einen Beitrag von mir in s+s 2018, S. 36 ff.
Wenn trinken, dann richtig ? Schuldunfähigkeit in der Kaskoversicherung
Wenn der VN trinkt, dann sollte er schon „richtig“ trinken, um seinen Versicherungsschutz „wieder“ zu erlangen ?. In dem Fall des OLG Köln (9 U 20/17) hatte der VN unmittelbar nach dem Unfall eine festgestellte BAK von 2,19 ‰. Die daraus folgende absolute Fahruntüchtigkeit des VN war mitursächlich für den von ihm verursachten Verkehrsunfall, sodass der VR wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gemäß § 81 Abs. 2 VVG i.V.m. A.2.19.1 der dem Versicherungsverhältnis der Parteien zugrundeliegenden AKB 2013 leistungsfrei ist. Der VN verwies dabei auf das Fehlen eines grob fahrlässigen Verhaltens, da er zum Zeitpunkt des Unfalls und zum Zeitpunkt vor dem Trinkbeginn sich in einem schuldunfähigen Zustand befand. Dies begründet er damit, dass er in dem Zeitpunkt des Trinkbeginns aufgrund eingenommener Medikamente schuldunfähig gewesen sei.
Datenschutzkonforme dash-cam ?
Der BGH hat mit einem viel beachteten Urteil vom 15.05.2018 entschieden, daß in einem Kfz-Unfallprozeß auch ein unter Verstoß gegen Datenschutzrecht erlangtes Video einer dash-cam verwertet werden darf. Es stellt sich aber weiter die Frage, ob es nicht doch möglich ist, eine bereits datenschutzkonforme dash-cam einzusetzen ?
Moot Court des ivwKöln beim OLG Köln
Am 19. 7.2018 wurde der diesjährige Moot Court unseres LL.M. Versicherungsrecht am Oberlandesgericht Köln ausgetragen . Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, begrüßte die Studierenden.
Tresorklausel: „verschlossen“ = „verschlossen“ ? (Anm. zu OLG Koblenz r + s 2013, 499)
Inhaltsschilderung
Das Landgericht hatte die Beklagte Hausratversicherung zur Zahlung weiterer 7850 € als Versicherungsleistung verurteilt, da Wertsachen aus einem verschlossenen Behältnis – hier: Tresor – im Rahmen eines Einbruchdiebstahls entwendet wurden.
Problem der Entscheidung
Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt in der genauen Begriffsdefinition eines „verschlossenen Behältnisses“. Im Umkehrschluss muss man im Detail die Frage klären, wann genau ein Tresor als verschlossen gilt.
Anspruch aus einer Elementarschadenversicherung ?
Aufgrund der höheren Versicherungsdichte der Elementarschadenversicherung zum einen und den stark zunehmenden Risiko für Überschwemmungs- und Rückstauereignisse insb. aufgrund Starkregen zum anderen, steht dieser Versicherungszweig im Fokus. Dabei bietet er eine Reihe von interessanten Rechtsfragen auch zu den anderen versicherten Gefahr. Handelt es sich z.B. bei dem nachfolgenden Video um einen „Schneedruckschaden„?