Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Keine Fahrerlaubnis und Unfallflucht – das kann schwerwiegende Folgen haben
Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers im Falle von Obliegenheits-verletzungen und Einbeziehung der AKB bei Vertragsschluss im Internet Anmerkung zu OLG Jena, Urt. v. 30.12.2024 – 4 U 1031/22 Von Laura Willems, Jonas Tellenbach und Sebastian Blauth Hausarbeit im Masterstudiengang Versicherungsrecht der TH Köln, 12. Kohorte, Modul 1 – Versicherungsvertragsrecht Problemstellung Die Prüfung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten anhand der … Weiterlesen …