Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Wie beseitigt der Versicherer wirksam eine durch Anspruchsanmeldung geschaffene Verjährungshemmung?
OLG Celle (14. Zivilsenat), Urteil vom 12.02.2020 – 14 U 179/19 Erster Leitsatz: Gem. § 3 Satz 3 PflVG a. F. muss die schriftliche Entscheidung des VR eindeutig, erschöpfend und umfassend sein, um die durch die Anspruchsanmeldung geschaffene Verjährungshemmung zu beseitigen. Eine Erklärung des VR, in der dieser lediglich auf eine bestimmte Mithaftungsquote des Geschädigten … Weiterlesen …