White Paper „Versicherungsvertrieb im Metaverse und Virtuellen Welten“

Die 10. Kohorte des LL.M.-Studiengangs „Versicherungsrecht“ ist jüngst am Institut für Versicherungswesen gestartet. In dem Modul Versicherungsvertriebsrecht setzten sich die Studierenden mit der Zukunft des Versicherungsvertriebs auseinander. Rechtliche und tatsächliche Fragen des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Metaverse und Virtuellen Welten wurden erörtert und in Fachgruppen entsprechende Lösungsmöglichkeiten umrissen. Die von den sechs Fachgruppen (Möglichkeiten des … Weiterlesen …

Bericht zur Cyber-Tagung des GVNW am 12.03.2024

Von Prof. Dr. Simon Heetkamp Inmitten einer Welt, die zunehmend von digitalen Bedrohungen geprägt ist, versammelte die Tagung des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) zum Thema Cyberversicherung eine Vielzahl von Experten, um Licht in das komplexe Feld der digitalen Risiken und deren Versicherbarkeit zu bringen. Der Tag begann mit einer Einführung durch Volker Ahrens (SAP … Weiterlesen …

Der digitale Rechtsstaat und die Versicherungsbranche

Eröffnung des EDVGT durch die Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstands des EDVGT, Frau Dr. Anke Morsch, Prsädientin des Finanzgerichts des Saarlandes

Vom 13. bis 15. September 2023 fand in Saarbrücken der 32. Deutsche EDV-Gerichtstag (EDVGT) unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat“ statt. Dabei bot der EDVGT insbesondere auch viele Vorträge und Themen, die für die Versicherungsbranche von großer Bedeutung sind. Der erste Tagungstag begann mit einem Schwerpunkt auf IT-Sicherheit. Dabei wurden aktuelle Erkenntnisse und bewährte Praktiken zur IT-Sicherheit … Weiterlesen …

Erst löschen, wenn die Küche brennt?

Das OLG Hamm hatte sich in seiner Entscheidung (OLG Hamm r+s 2015,136) mit dem versicherungsrechtlichen Brandbegriff zu befassen. Liegt ein bedingungsgemäßer Brand bereits vor, wenn sich Speisen in einem Topf auf dem Herd entzünden und Stichflammen aus dem Topf hervorschießen? „Nein“, so die Antwort des OLG, sofern sich die Flammen nicht von selbst ausbreiten konnten, wie ein Sachverständiger nachträglich feststellte.

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Wenn trinken, dann richtig ? Schuldunfähigkeit in der Kaskoversicherung

Wenn der VN trinkt, dann sollte er schon „richtig“ trinken, um seinen Versicherungsschutz „wieder“ zu erlangen ?. In dem Fall des OLG Köln (9 U 20/17) hatte der VN unmittelbar nach dem Unfall eine festgestellte BAK von 2,19 ‰. Die daraus folgende absolute Fahruntüchtigkeit des VN war mitursächlich für den von ihm verursachten Verkehrsunfall, sodass der VR wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gemäß § 81 Abs. 2 VVG i.V.m. A.2.19.1 der dem Versicherungsverhältnis der Parteien zugrundeliegenden AKB 2013 leistungsfrei ist. Der VN verwies dabei auf das Fehlen eines grob fahrlässigen Verhaltens, da er zum Zeitpunkt des Unfalls und zum Zeitpunkt vor dem Trinkbeginn sich in einem schuldunfähigen Zustand befand. Dies begründet er damit, dass er in dem Zeitpunkt des Trinkbeginns aufgrund eingenommener Medikamente schuldunfähig gewesen sei.

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Tresorklausel: „verschlossen“ = „verschlossen“ ? (Anm. zu OLG Koblenz r + s 2013, 499)

Inhaltsschilderung

Das Landgericht hatte die Beklagte Hausratversicherung zur Zahlung weiterer 7850 € als Versicherungsleistung verurteilt, da Wertsachen aus einem verschlossenen Behältnis – hier: Tresor – im Rahmen eines Einbruchdiebstahls entwendet wurden.

Problem der Entscheidung

Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt in der genauen Begriffsdefinition eines „verschlossenen Behältnisses“. Im Umkehrschluss muss man im Detail die Frage klären, wann genau ein Tresor als verschlossen gilt.

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