Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Keine Erstattung ohne Beleg: Anforderung an eine Reparaturrechnung in der Kaskoversicherung
Jeden Tag geschehen Verkehrsunfälle – vom VN verursacht oder von einem Dritten – sowie auch mutwillige Beschädigungen an einem Fahrzeug. Die Regulierung des Schadens erfolgt über den Kaskoversicherer, der die einzelnen Voraussetzungen in den AKB geregelt hat. Der VN hat unter anderem die Möglichkeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Die vollständigen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer werden … Weiterlesen …