Alkoholisiertes Fahren in der Kaskoversicherung – bei 0,49 Promille nicht unbedingt ein Problem

Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 08.01.2020 – 11 U 187/18 entschieden, dass sich ein Versicherer auch bei einem alkoholisierten Fahrer nicht immer auf Leistungsfreiheit gem. §81 VVG berufen kann. Der Fall Der Kläger war zwischen 10.00 und 11.00 Uhr auf einer Straße unterwegs, die an einem Waldgebiet entlangführte. Plötzlich tauchte eine Wildschweinrotte … Weiterlesen …

Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Auto – Einladung zum Diebstahl?

Anmerkung OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2019 – 4 U 557/18)

Es ist nicht unüblich, dass Fahrer den Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, um dem Verwarnungsgeld der Polizei bei fehlendem Fahrzeugschein zu entgehen. Riskiert man aber damit seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, weil dadurch

der Diebstahl des Fahrzeugs erleichtert oder sogar ermöglicht wird?

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Bedienung Infotainmentsystems bei Tempo 200 – grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfall ?

Bild zum Blogbeitrag Baumeier

Nach Auffassung des OLG Nürnberg handelt der Fahrer eines Mietwagens grob fahrlässig, wenn dieser bei Tempo 200 einen Unfall auf der Autobahn mit einem Mercedes CLS mit 557 PS verursacht, während er das Infotainmentsystem bedient. Wenn man sich nur die Überschrift dieses Urteils anschaut, ist der Leser geneigt, dem Senat zuzustimmen. Doch beim genaueren Hinsehen kommen doch Zweifel auf, ob das Urteil so richtig sein kann.

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Rasen, kein TÜV und Bremsanlage mittels „Gartenschlauch“ – dennoch kein grob fahrlässiges Verhalten !

Der Beklagte (und Mieter) kam mit einem gemieteten LKW in einer abschüssigen Rechtskurve von der rechten Fahrbahnseite ab. An den LKW hatte der Beklagte einen Anhänger befestigt, in einer Kurve kam das Gespann ins Schleudern wobei der gemietete LKW beschädigt wurde. Weil der Anhänger des Beklagten keine TÜV-Zulassung hatte und zum anderen die Druckluftbremsanlage unsachgemäß durch einen eigenen Schlauch mit dem LKW verbunden war, klagte der Vermieter des LKW auf Schadenersatz gem. § 280 BGB. So der Sachverhalt in dem Urteil des LG Bonn, Urteil vom 28. Oktober 2016 – 1 O 110/15.

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