Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Auto – Einladung zum Diebstahl?

Anmerkung OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2019 – 4 U 557/18)

Es ist nicht unüblich, dass Fahrer den Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, um dem Verwarnungsgeld der Polizei bei fehlendem Fahrzeugschein zu entgehen. Riskiert man aber damit seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, weil dadurch

der Diebstahl des Fahrzeugs erleichtert oder sogar ermöglicht wird?

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Rasen, kein TÜV und Bremsanlage mittels „Gartenschlauch“ – dennoch kein grob fahrlässiges Verhalten !

Der Beklagte (und Mieter) kam mit einem gemieteten LKW in einer abschüssigen Rechtskurve von der rechten Fahrbahnseite ab. An den LKW hatte der Beklagte einen Anhänger befestigt, in einer Kurve kam das Gespann ins Schleudern wobei der gemietete LKW beschädigt wurde. Weil der Anhänger des Beklagten keine TÜV-Zulassung hatte und zum anderen die Druckluftbremsanlage unsachgemäß durch einen eigenen Schlauch mit dem LKW verbunden war, klagte der Vermieter des LKW auf Schadenersatz gem. § 280 BGB. So der Sachverhalt in dem Urteil des LG Bonn, Urteil vom 28. Oktober 2016 – 1 O 110/15.

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Drogen = versicherte Sachen in der Hausratversicherung ?

Kriege ich mein Amphetamin wieder ?“ frug eine Angeklagte im Rahmen des ihr gewährten letzten Wortes in ihrer Strafverhandlung. Nun, die ihr gebührende Antwort wird der Strafrichter spätestens in seiner Urteilsbegründung erteilt haben.

Als Versicherungsjurist stellt sich die grundsätzliche Frage: Sind auch Drogen oder andere „verbotene“ Sachen versicherte Sachen in der Hausratversicherung ? Auf den ersten Blick lautet die Antwort „ja“, gehören doch gem. A § 6 Ziff. 2 VHB  zum Hausrat

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