Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Vorsicht: Windkraftanlage!
Besprechung von OLG Saarbrücken 5. Zivilsenat, Urteil vom 08. Mai 2024 – 5 U 36/23, BeckRS 2024, 16534 Autoren: Erik Bovender, Damon Nooki, Nils Schindler Die Besprechung ist als Gruppenarbeit im Rahmen des Moduls 6 des Masterstudiengangs Versicherungsrecht an der TH Köln im Oktober 2024 erstellt worden. Redaktioneller Leitsatz: Bei der Prüfung, ob ein nicht … Weiterlesen …