Bedienung Infotainmentsystems bei Tempo 200 – grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfall ?

Bild zum Blogbeitrag Baumeier

Nach Auffassung des OLG Nürnberg handelt der Fahrer eines Mietwagens grob fahrlässig, wenn dieser bei Tempo 200 einen Unfall auf der Autobahn mit einem Mercedes CLS mit 557 PS verursacht, während er das Infotainmentsystem bedient. Wenn man sich nur die Überschrift dieses Urteils anschaut, ist der Leser geneigt, dem Senat zuzustimmen. Doch beim genaueren Hinsehen kommen doch Zweifel auf, ob das Urteil so richtig sein kann.

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