Bedienung Infotainmentsystems bei Tempo 200 – grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfall ?

Bild zum Blogbeitrag Baumeier

Nach Auffassung des OLG Nürnberg handelt der Fahrer eines Mietwagens grob fahrlässig, wenn dieser bei Tempo 200 einen Unfall auf der Autobahn mit einem Mercedes CLS mit 557 PS verursacht, während er das Infotainmentsystem bedient. Wenn man sich nur die Überschrift dieses Urteils anschaut, ist der Leser geneigt, dem Senat zuzustimmen. Doch beim genaueren Hinsehen kommen doch Zweifel auf, ob das Urteil so richtig sein kann.

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Moot Court in der Vorlesung zur Sachversicherung

Heute haben wir im Rahmen der Vorlesung zur Sachversicherung (im Bachelorstudiengang, 5. Semester) einen kleinen MootCourt durchgeführt.

Es ging um einen Fall aus der Kaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer wurde vom „Gericht“ angehört, anschließend erfolgte die Vernehmung zweier Zeugen durch die „Richter“ und „Anwälte“.

Anschließend plädierten die beiden „Anwälte“ und das Gericht zog sich zur Beratung zurück.

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Vom Winde verweht: Wann wird ein Baum „geworfen“ ?

Vom Winde verweht: Bei welchen Sturmschäden zahlt die Versicherung?

Sturmtiefs Kyrill, Xaver, Friedrike und Co. – zurück bleiben nach solchen Unwetterereignissen meist umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste auf Straßen und Schienen, sowie abgedeckte Dächer.  Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden? Dies ist, wie ein Fall des OLG Hamm zeigt, nicht immer ganz einfach zu beantworten

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Wenn trinken, dann richtig ? Schuldunfähigkeit in der Kaskoversicherung

Wenn der VN trinkt, dann sollte er schon „richtig“ trinken, um seinen Versicherungsschutz „wieder“ zu erlangen ?. In dem Fall des OLG Köln (9 U 20/17) hatte der VN unmittelbar nach dem Unfall eine festgestellte BAK von 2,19 ‰. Die daraus folgende absolute Fahruntüchtigkeit des VN war mitursächlich für den von ihm verursachten Verkehrsunfall, sodass der VR wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gemäß § 81 Abs. 2 VVG i.V.m. A.2.19.1 der dem Versicherungsverhältnis der Parteien zugrundeliegenden AKB 2013 leistungsfrei ist. Der VN verwies dabei auf das Fehlen eines grob fahrlässigen Verhaltens, da er zum Zeitpunkt des Unfalls und zum Zeitpunkt vor dem Trinkbeginn sich in einem schuldunfähigen Zustand befand. Dies begründet er damit, dass er in dem Zeitpunkt des Trinkbeginns aufgrund eingenommener Medikamente schuldunfähig gewesen sei.

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Datenschutzkonforme dash-cam ?

Der BGH hat mit einem viel beachteten Urteil vom 15.05.2018 entschieden, daß in einem  Kfz-Unfallprozeß auch ein unter Verstoß gegen Datenschutzrecht erlangtes Video einer dash-cam verwertet werden darf. Es stellt sich aber weiter die Frage, ob es nicht doch möglich ist, eine bereits datenschutzkonforme dash-cam einzusetzen ?

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Tresorklausel: „verschlossen“ = „verschlossen“ ? (Anm. zu OLG Koblenz r + s 2013, 499)

Inhaltsschilderung

Das Landgericht hatte die Beklagte Hausratversicherung zur Zahlung weiterer 7850 € als Versicherungsleistung verurteilt, da Wertsachen aus einem verschlossenen Behältnis – hier: Tresor – im Rahmen eines Einbruchdiebstahls entwendet wurden.

Problem der Entscheidung

Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt in der genauen Begriffsdefinition eines „verschlossenen Behältnisses“. Im Umkehrschluss muss man im Detail die Frage klären, wann genau ein Tresor als verschlossen gilt.

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Anspruch aus einer Elementarschadenversicherung ?

Aufgrund der höheren Versicherungsdichte der Elementarschadenversicherung zum einen und den stark zunehmenden Risiko für Überschwemmungs- und Rückstauereignisse insb. aufgrund Starkregen zum anderen, steht dieser Versicherungszweig im Fokus. Dabei bietet er eine Reihe von interessanten Rechtsfragen auch zu den anderen versicherten Gefahr. Handelt es sich z.B. bei dem nachfolgenden Video um einen „Schneedruckschaden„?

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Arglist – eine Frage der intellektuellen Kapazität?

Was war passiert? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangte für seinen verunfallten Jaguar eine Entschädigung aus seiner Vollkaskoversicherung. Der Kaskoversicherer frug telefonisch und in Textform mehrfach nach Kaufpreis und Vorschäden. Der VN antwortete gar nicht, falsch oder irreführend.  Der VN wendet ein, er sei von Versicherer nicht belehrt worden und habe zudem habe er befürchtet dass die Versicherung sein Fahrzeug zu gering schätzen wolle, um die Entschädigungsleistung niedrig zu halten. Die Versicherer sieht sich hingegen von seinem Versicherungsnehmer arglistig getäuscht. Das LG Heilbronn verneinte mangels „intellektuelle Kapazität“ die Arglist und verurteilte den Kaskoversicherer.
Der Versicherer legte Berufung beim OLG Stuttgart ein (7 U 114/16).

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