„Finger weg von meinem digitalen Fahrzeugspeicher!“ – Aufklärungsverweigerung nach einem Kaskoschaden

  Ein Versicherungsnehmer verstößt gegen seine vertragliche Aufklärungsobliegenheit, wenn er sich nach einem Kaskoschaden weigert, den Fahrzeugdatenspeicher seines Kfz vom Versicherer auslesen zu lassen, sofern der Kaskoversicherer an der Auslesung der Daten ein berechtigtes Interesse hat, weil die Daten Rückschlüsse erlauben, ob es sich um ein manipuliertes Schadensereignis handelt oder nicht. (Entscheidung LG Köln, Urteil … Weiterlesen …

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