Keine Leistungskürzung auf Null bei unverschlossenem Abstellen des Fahrzeuges mit steckendem Zündschlüssel

Keine Leistungskürzung auf Null bei unverschlossenem Abstellen des Fahrzeuges mit steckendem Zündschlüssel Anmerkung zu OLG Dresden (4. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 21.11.2019 – 4 U 2082/19 A. Problemstellung Das OLG Dresden hatte sich im Rahmen einer Berufung mit der Frage auseinander zu setzen, ob der Versicherer, sofern der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug unverschlossen und mit steckendem Zündschlüssel … Weiterlesen …

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