E-Scooter im Versicherungs- und Verkehrsrecht

Nichts hat in letzter Zeit das Stadtbild auf den öffentlichen Wegen und Straßen so verändert wie die E-Scooter. Die rechtliche Grundlage für die E-Scooter ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Es ist aber immer noch nicht jedem bewusst, wie die Regelungen für die E-Scooter ausgestaltet sind, wann ein Fahrer haftet und wann er Deckungsschutz von der Versicherung hat. Denn die eKFV öffnet auch den Anwendungsbereich auf andere Paragraphen. Auf diese Fragen geht dieser Beitrag ein und liefert auch die entsprechenden Antworten.

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Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Auto – Einladung zum Diebstahl?

Anmerkung OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2019 – 4 U 557/18)

Es ist nicht unüblich, dass Fahrer den Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, um dem Verwarnungsgeld der Polizei bei fehlendem Fahrzeugschein zu entgehen. Riskiert man aber damit seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, weil dadurch

der Diebstahl des Fahrzeugs erleichtert oder sogar ermöglicht wird?

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Ist Rasen nur eine Flucht vor Dränglern?

Greift das menschliche Gehirn in akuten Gefahrsituationen reflexartig auf die Urinstinkte „Kampf oder Flucht“ zurück und ist eine „Flucht“ dann versichert, wenn es zum Schadenfall kommt? Im Fall des OLG München (10 U 500 / 16) vom 24.05.2019 fuhr der Besitzer eines brandneuen Porsche 911 Carrera mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor einem Audi R8 davon – angeblich um sein Auto vor einer drohenden Kollision mit dem Drängler zu schützen.

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Darf der das ? Kündigung Versicherungsvertrag durch Ehegatten

Wer in einer Ehe lebt, geht eine von Rechten und Pflichten für den jeweils anderen Partner ein. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.02.2018 – XII ZR 94/17 entschieden, ob die Kündigung eines Vollkaskovertrages durch einen Ehepartner ein solches Recht im Sinne des § 1357 BGB ist (sog. Geschäftes zur Deckung des täglichen Lebens). Für die Versicherungswirtschaft kann dieses Urteil zukünftig von Bedeutung sein, wenn es darum geht ob die Begründung und Änderung eines Vertragsverhältnisses der Zustimmung beider Ehepartner bedarf.

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„Unfallflucht“, Wartezeit und Obliegenheitsverletzung

Das OLG Dresden hatte die Frage zu klären, ob ein VN, der gem. § 142 Abs. 1 StGB an der Unfallstelle gewartet hat versicherungsrechtlich alles Erforderliche getan hat oder ob er entsprechend § 142 Abs. 2 StGB nachträglich weitere Feststellungen ermöglichen und den VR benachrichtigen muss.

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Erst löschen, wenn die Küche brennt?

Das OLG Hamm hatte sich in seiner Entscheidung (OLG Hamm r+s 2015,136) mit dem versicherungsrechtlichen Brandbegriff zu befassen. Liegt ein bedingungsgemäßer Brand bereits vor, wenn sich Speisen in einem Topf auf dem Herd entzünden und Stichflammen aus dem Topf hervorschießen? „Nein“, so die Antwort des OLG, sofern sich die Flammen nicht von selbst ausbreiten konnten, wie ein Sachverständiger nachträglich feststellte.

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Cyberrisiken und Rechtsprechung zur Kaskoversicherung : Aufsätze von Studierenden des ivwKöln

Gleich zwei Aufsätze von Studierenden des ivwKöln sind in diesem Monat in Fachzeitschriften veröffentlich worden, zu zwei völlig unterschiedlichen Themen, und zwar „Bieten traditionelle Unternehmensversicherungen einen ausreichenden Schutz vor Cyberrisiken ?“ in ZfV 2019, S. 277 ff. und „Aktuelle Rechtsprechung zur Kaskoversicherung“ in r+s 2019, S. 181 ff.

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Kein Direktanspruch des verletzten Kfz-Diebs gegen Kfz-Haftpflichtversicherer (BGH VI ZR 109/17)

In der Kfz -Haftpflichtversicherung kann ein Verletzter gemäß § 115 VVG seinen Anspruch auf Schadensersatz direkt gegen den Versicherer des schädigenden Kfz  geltend machen. Doch wie verhält es sich mit dem Direktanspruch des Straftäters, hier des  einen verletzen Mittäter eines Fahrzeugdiebstahls ? Kann der Mittäter aus der Unfallbeteiligung als Beifahrer des entwendeten Fahrzeugs einen Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend machen?

Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich der BGH in seiner Entscheidung vom 27.2.2018.

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Advent, Advent – ein Lichtlein brennt!

https://www.youtube.com/watch?v=U82h-dN4sAk

Advent, Advent ein Lichtlein brennt!

Während viele Menschen dem neuen Jahr mit guten Vorsätzen entgegen sehen, verdauen manche noch das Weihnachtsfest, welches teilweise zu außerordentlichen Lichterscheinungen geführt hat.

In wie weit diese Art von Schäden die Hausratversicherer beschäftigt wird am folgenden skurrilen Beispiel von Maria Gründer und Heiko Willemsen aus dem Bachelor Studiengang Versicherungswesen der TH Köln einmal genauer beschrieben.

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