Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die in den AKB 2015 des GDV verwendete Regelung E.2 zu nachvertraglichen Obliegenheitsverletzungen unwirksam sei. Dies ist deshalb von besonderer praktischer Relevanz, weil viele Versicherer die vom GDV empfohlenen Bedingungen verwenden. Damit dürfte eine große Zahl von Versicherungsverhältnissen betroffen sein. Das OLG Hamm hat dies ausdrücklich anders entschieden. Die nunmehr uneinheitliche Rechtsprechung führt zur Rechtsunsicherheit.
Kraftfahrtversicherung
G20-Gipfel und Versicherungsschutz – der Ausschluß „innere Unruhen“
Angesichts der Gewaltexzesse schwarz Vermummter Gestalten bleibt man fassungslos zurück. Als Jurist geht man sine ire et studio an die Sache heran und stellt sich die Frage, greift der Ausschluß für „innere Unruhen„, wie er in allen Sachversicherungsverträgen enthalten ist ?
Opel Manta versus Bodenschwelle – versicherter Unfall oder ausgeschlossener Betriebsschaden?
Tiefergelegter 3-er BMW, Opel Manta, Ford Capri & Co: Nicht nur bei diesen Werken der Ing.-Kunst stellt sich die Frage: Ist das Überfahren einer Bodenschwelle und die hieraus resultierende Beschädigung des Fahrzeugs versicherter Unfall ?
Damit haben sich – mit gegenläufigen Ergebnissen – das LG München II (10 O 3458/16) und das LG Nürnberg (8 O 7495/15; Berufungsinstanz OLG Nürnberg 8 U 934/16; jeweils abgedruckt in r+s 2017, 136 ff) befasst.
Smart home, Big Data & Co: interessante Masterarbeit
Master Alumna Jasmin Schirmer hat Teile Ihrer Masterthesis über Big-Data-basierte Versicherungsprodukte veröffentlicht. „Digitalisierung, Internet der Dinge, Cloud Computing, Big Data, Mobile und Social Media – Technologien, die längst nicht mehr nur abstrakte Begriffe darstellen, sondern inzwischen den allgemeinen Sprachgebrauch und das alltägliche Handeln prägen. Gründe dafür sind insbesondere die zunehmende Verbreitung und Entwicklung internetfähiger Smartphones … Weiterlesen …
Gefahrerhöhung in der Kaskoversicherung
Ich fand ein nette Bild eines osteuropäischen Pkw. Als Versicherungsjurist stellen sich sofort einige Fragen, z.B.
- Gefahrerhöhung in der Kasko-Versicherung gem. §§ 23, 26 VVG bei Benutzung eines solchen Autos ?
- Was ist, wenn Auto dem Vater gehört, aber Auto vom Vater und Sohn gleichmäßig genutzt wird und der Sohn die Versicherungsprämie bezahlt ?
- Was ist, wenn in den AKB die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls mitversichert ist, greift dann noch Gefahrerhöhung ?
Fragen über Fragen oder: Was gibt es schöneres als Versicherungsrecht
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