Deckungslücke in der Betriebshaftpflichtversicherung für Generalunternehmer

Leitsatz: Zu der Deckungserweiterung in einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Bauunternehmerpolice, nach welcher die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, mitversichert ist. Ein danach versicherter Folgeschaden ist beim Generalunternehmer auch ein Schaden, welcher infolge einer mangelhaften Leistung nach Abnahme oder Fertigstellung in einem anderen, von seinem Auftrag ebenfalls umfassten Gewerk verursacht wird, … Weiterlesen …

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