Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Ein Urteil mit Sprengkraft:
Zur Anwendbarkeit der Kriegsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung bei Fliegerbombenfunden Von Laura Pieper und Lara Stolle Der Beitrag wurde im Rahmen des Studiengangs Versicherungsrecht an der TH Köln im Modul 6 – Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungsrecht – erstellt Stellen Sie sich vor: Ein Bagger gräbt auf einer Baustelle und stößt auf eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. … Weiterlesen …