Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Ein ausgebranntes Auto und die brennende Frage: Mangel oder Schaden = (k)ein Unterschied?
von Michael Mock, Niklas Mückenmüller und Sebastian Schönen, Masterstudenten der 12. Kohorte des Studiengangs Versicherungsrecht an der TH Köln OLG Brandenburg, Urteil vom 29.10.2025 – 11 U 155/24 Unklare Formulierungen im Schadenfragebogen eines Versicherers können zu unterschiedlichen Interpretationen führen und somit über „Wohl“ und „Wehe“ eines Leistungsanspruchs im Versicherungsfall entscheiden. Das Urteil des OLG Brandenburg … Weiterlesen …