Nach den aktuellen GDV-Bedingungen ist in der Feuerversicherung die Gefahr, dass versicherte Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, versicherbar.[1] Aber fallen hierunter auch profane Silversterraketen ?
Sicherheitsvorschriften in der Gebäudeversicherung: Genügend Transparenz?
Die dynamische Verweisung auf gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften in Versicherungsbedingungen ist wirksam, da sie den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt (§ 307 I BGB) und ihm zumutbar ist, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. BGH Urteil vom 25.09.2024 – IV ZR 350/22 Urteilsbesprechung von Niklas Johnson, Teilnehmer am Masterkurs Versicherungsrecht 2024/25 der TH Köln Problemdarstellung: … Weiterlesen …