G20-Gipfel und Versicherungsschutz – der Ausschluß „innere Unruhen“

Angesichts der Gewaltexzesse schwarz Vermummter Gestalten bleibt man fassungslos zurück. Als Jurist geht man sine ire et studio an die Sache heran und stellt sich die Frage, greift der Ausschluß für „innere Unruhen„, wie er in allen Sachversicherungsverträgen enthalten ist ? 

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Opel Manta versus Bodenschwelle – versicherter Unfall oder ausgeschlossener Betriebsschaden?

Tiefergelegter 3-er BMW, Opel Manta, Ford Capri & Co: Nicht nur bei diesen Werken der Ing.-Kunst stellt sich die Frage: Ist das  Überfahren einer Bodenschwelle und die hieraus resultierende Beschädigung des Fahrzeugs versicherter Unfall ?

Damit haben sich – mit gegenläufigen Ergebnissen – das LG München II (10 O 3458/16) und das LG Nürnberg (8 O 7495/15; Berufungsinstanz OLG Nürnberg 8 U 934/16; jeweils abgedruckt in r+s 2017, 136 ff) befasst.

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Gefahrerhöhung in der Kaskoversicherung

Ich fand ein nette Bild eines osteuropäischen Pkw. Als Versicherungsjurist stellen sich sofort einige Fragen, z.B.

  •  Gefahrerhöhung in der Kasko-Versicherung gem. §§ 23, 26 VVG bei Benutzung eines solchen Autos ?
  • Was ist, wenn Auto dem Vater gehört, aber Auto vom Vater und Sohn gleichmäßig genutzt wird und der Sohn die Versicherungsprämie bezahlt ?
  • Was ist, wenn in den AKB die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls mitversichert ist, greift dann noch Gefahrerhöhung ?

Fragen über Fragen oder: Was gibt es schöneres als Versicherungsrecht

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