Das OLG Hamm hatte sich in seiner Entscheidung (OLG Hamm r+s 2015,136) mit dem versicherungsrechtlichen Brandbegriff zu befassen. Liegt ein bedingungsgemäßer Brand bereits vor, wenn sich Speisen in einem Topf auf dem Herd entzünden und Stichflammen aus dem Topf hervorschießen? „Nein“, so die Antwort des OLG, sofern sich die Flammen nicht von selbst ausbreiten konnten, wie ein Sachverständiger nachträglich feststellte.
Haften Manager bei Nichtabschluss einer Cyberversicherung?
Sensible Informationen von Privatpersonen und Organisationen sind über das Internet heute weltweit und jederzeit verfügbar. Alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nutzen die technologischen Möglichkeiten, die der virtuelle Raum bietet. Staat, Wirtschaft und Bevölkerung sind in einer vernetzten Welt immer stärker auf die Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen und miteinander verbunden. Die Gesellschaft ist durch … Weiterlesen …