Anmerkung OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2019 – 4 U 557/18)
Es ist nicht unüblich, dass Fahrer den Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, um dem Verwarnungsgeld der Polizei bei fehlendem Fahrzeugschein zu entgehen. Riskiert man aber damit seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, weil dadurch
der Diebstahl des Fahrzeugs erleichtert oder sogar ermöglicht wird?