Das LG Köln hatte sich mal wieder mit einem bestimmten Kölner Anwalt zu befassen, der diesmal für seine offenbar nicht besonders florierende) Kanzlei Kalender mit halbnackten Frauen als Werbemittel insb. an Kfz-Werkstätten vertrieb. Als die Anwaltskammer ihm dies untersagte, verklagte er (auch) seinen Rechtsschutzversicherer. Dieser berief sich auf die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls. Zu Recht ?
Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung
Vorstoß ist das dem Gegner vorgeworfene Verhalten – abweichende vertragliche Regelungen sind unwirksam BGH, Urt. v. 31.03.2021 – IV ZR 221/19 Den Versicherungsfall und damit eine Eintrittspflicht des Versicherers zu bestimmen ist in der Rechtsschutzversicherung nicht einfach. Anders als bei einem Brand oder nach einem Unfall fehlt es an einem konkret fassbaren Ereignis, für das … Weiterlesen …