Der BGH hat mit einem viel beachteten Urteil vom 15.05.2018 entschieden, daß in einem Kfz-Unfallprozeß auch ein unter Verstoß gegen Datenschutzrecht erlangtes Video einer dash-cam verwertet werden darf. Es stellt sich aber weiter die Frage, ob es nicht doch möglich ist, eine bereits datenschutzkonforme dash-cam einzusetzen ?