Das LG Köln hatte sich mal wieder mit einem bestimmten Kölner Anwalt zu befassen, der diesmal für seine offenbar nicht besonders florierende) Kanzlei Kalender mit halbnackten Frauen als Werbemittel insb. an Kfz-Werkstätten vertrieb. Als die Anwaltskammer ihm dies untersagte, verklagte er (auch) seinen Rechtsschutzversicherer. Dieser berief sich auf die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls. Zu Recht ?