„Kriege ich mein Amphetamin wieder ?“ frug eine Angeklagte im Rahmen des ihr gewährten letzten Wortes in ihrer Strafverhandlung. Nun, die ihr gebührende Antwort wird der Strafrichter spätestens in seiner Urteilsbegründung erteilt haben.
Als Versicherungsjurist stellt sich die grundsätzliche Frage: Sind auch Drogen oder andere „verbotene“ Sachen versicherte Sachen in der Hausratversicherung ? Auf den ersten Blick lautet die Antwort „ja“, gehören doch gem. A § 6 Ziff. 2 VHB zum Hausrat