Arglist – eine Frage der intellektuellen Kapazität?

Was war passiert? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangte für seinen verunfallten Jaguar eine Entschädigung aus seiner Vollkaskoversicherung. Der Kaskoversicherer frug telefonisch und in Textform mehrfach nach Kaufpreis und Vorschäden. Der VN antwortete gar nicht, falsch oder irreführend.  Der VN wendet ein, er sei von Versicherer nicht belehrt worden und habe zudem habe er befürchtet dass die Versicherung sein Fahrzeug zu gering schätzen wolle, um die Entschädigungsleistung niedrig zu halten. Die Versicherer sieht sich hingegen von seinem Versicherungsnehmer arglistig getäuscht. Das LG Heilbronn verneinte mangels „intellektuelle Kapazität“ die Arglist und verurteilte den Kaskoversicherer.
Der Versicherer legte Berufung beim OLG Stuttgart ein (7 U 114/16).

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