Der aktuelle Streit um die Höhe von Managergehältern ist so alt wie das System der sozialen Marktwirtschaft in der Republik: Und wer mit dem inhaltslosen Stichwort „Gerechtigkeit“ hausieren geht, springt zu kurz, denn: Was heißt das ? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ? Angemessene Vergütung für erbrachte Arbeit ? Ist Arbeitsleistung zu messen an Zeiteinsatz oder Kompetenz oder wirtschaftlichem Erfolg oder Umsatzgröße oder Mitarbeiterzahl oder Verantwortungslast ? Oder angemessene Vergütung im Vergleich zu anderen Managern/Mitarbeitern oder anderen Unternehmen (also intern oder extern), national oder international ? Und sorgt der Staat für mehr Gerechtigkeit als der Markt ?
Haftungsrisiken von Organmitgliedern im Rahmen der Coronakrise
Kurz nach der Einführung der ersten Corona-Maßnahmen in Deutschland hat Prof. Dr. Fortmann vom Institut für Versicherungswesen der TH Köln in einem Beitrag für den Juris PraxisReport dargelegt, wie sich SARS-CoV-2 auf die Haftung von Managern auswirken könnte [„Managerhaftung und deren Deckung in Zeiten des Coronavirus SARS-CoV-2“, jurisPR-VersR 5/2020]. Beispielhaft untersuchte er seinerzeit mögliche zusätzliche … Weiterlesen …