Ein Aufeinandertreffen zwischen einer Silvesterrakete und einem Carportdach zeigte sich nicht ohne Folgen. Das Amtsgericht Neumünster hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung durch den Absturz einer Silvesterrakete auf ein Carportdach bestehen.
- Sachverhalt des Urteils des AG Neumünster vom 25.09.2014 (36 C 338/14)
In der Silvesternacht 2013/2014 wurde das Carportdach der Klägerin beschädigt, indem eine Silvesterrakete durch das Dach stieß und ein Loch verursachte. Gemäß § 1 Nr. 1 a) VGB leistet der Versicherer für folgende Schäden: