Am Mittwoch, 3. Juli 2024, startete das neue Online-Format „Cyber Insurance Talks“, das von Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M. (ivwKöln / TH Köln) und Rechtsanwalt Dr. Paul Malek (Clyde & Co) organisiert wird. Im Rahmen der Cyber Insurance Talks werden tatsächliche und rechtliche Fragen rund um das Thema Cybersecurity und Cyberversicherung erörtert. Die Organisatoren laden zu diesem Zwecke interessante Speaker:innen aus der Versicherungs- und Digitalisierungsbranche ein, um aktuelle Entwicklungen im Markt und Lösungswege für Wissenschaft und Praxis zu diskutieren.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung trug Rechtsanwalt Behrad Lalani (Clyde & Co) zu dem zweiten, in Deutschland veröffentlichten Urteil zu Cyberversicherungen vor. Nachdem er das entsprechende Urteil des Landgerichts Kiel (Urteil vom 23.05.2024, Az. 5 O 128/21) zusammengefasst hatte, kontrastierte er es mit den Entscheidungsgründen des Landgerichts Tübingen (Urteil vom 26.05.2023, Az. 4 O 193/21), das sich in dem ersten Cyberurteil mit denselben Risikofragen auseinandergesetzt hatte, allerdings zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen war.
Nach dem Vortrag gab es die Möglichkeit zu einem Austausch und Diskussion zwischen den 44 Teilnehmer:innen.
Nach der sehr erfolgreichen Auftaktveranstaltung steht das nächste Event schon fest: Am 9. September 2024, 14 Uhr wird Herr Dennis Bertram, FCII (Managing Director, Mosaic Europe) zu „GenAI in der Cyberversicherung“ vortragen.
Weitere Informationen zu den „Cyber Insurance Talks“ bei Prof. Dr. Heetkamp (simon.heetkamp@th-koeln.de). Anmeldungen sind möglich per Mail an weiterbildung@th-koeln.de