Langsam zerkratzt, ein „Plötzlicher Unfall“ in der Vollkaskoversicherung?

Unfälle in der Vollkaskoversicherung gibt es viele. Wie aber der in den AKB hinterlegte Unfallbegriff aufzufassen ist, musste Anfang 2020 mit einem Hinweisbeschluss vom OLG Hamm geklärt werden. Anknüpfungspunkt ist die Plötzlichkeit im Unfallbegriff welche auch dann anzunehmen ist, wenn ein Fahrzeug durch langsames, über einen längeren Zeitraum andauerndes Zerkratzen beschädigt wird. Im Hinweisbeschluss des … Weiterlesen …