Personenschäden als Rettungskosten ?

Unterstellt, der Mann in dem Video erleidet einen Personenschaden bei der Räumung seines Daches von Schnee:
So erstaunlich dies auf den ersten Blick auch ist. Man könnte zumindest diskutieren, dass aus einer Sachversicherung (Elementarschadenversicherung) ein Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden unter dem Gesichtspunkt von sog. Rettungskosten (§§ 90 VVG i.V.m. § 83 VVG) besteht. Im Ergebnis gibt es aber gleichwohl nichts, da es (jedenfalls nach der h.M.). an einem versicherten Schneedruckschaden fehlt.

https://www.facebook.com/PfuschAmBauGmbh/videos/1181893795265547/

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