Vandalisums

vandalism (engl.) Dieser Tatbestand liegt vor, sobald ein Täter nach einem Einbruchdiebstahls versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.

Unterversicherung

underinsurance (engl.) Wenn bei einem versicherten Schaden die Versicherungssumme zum Schadenszeitpunkt niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sachen. In diesem Fall leistet der Versicherer nur im Verhältnis dieser Summen zueinander.

Überversicherung

overinsurance (engl.) Sobald die Versicherungssumme höher ist als der Wert der versicherten Sache, kann der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Herabsetzung von Versicherungssumme und der Prämie verlangen.

Überspannungsschaden

surge damages (engl.) Diese Schäden treten in der Regel durch einen Blitz auf. Sie sind in der Sachversicherung entweder nicht mitversichert, oder nur dann mitversichert, wenn der Blitz unmittelbar auf Sachen übergegangen ist (Abschnitt A § 2 Abs. 3 VGB 2008; Abschnitt A § 2 Abs. 3 VHB 2008).

Totalschaden

storm losses (engl.) Dies bezeichnet einen Schaden, bei dem sich die Wiederherstellung des Wirtschaftsgutes (z.B. eines Kfz) nicht mehr lohnt. Man unterscheidet hier zwischen dem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden. Beim technischen ist die Wiederherstellung des vorigen Zustandes wegen der Beschädigungen nicht mehr möglich. Beim wirtschaftlichen übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Wirtschaftsgutes.

Sturmschäden

storm losses (engl.) Schäden, die aufgrund eines Sturm auftreten. Versichert sind nur Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen zurückzuführen sind oder dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.

Sturm

storm (engl.) Im Versicherungsrecht ist dies eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Den Nachweis über die Sturmstärke hat der Versicherungsnehmer zu erbringen. Meteorologisch setzt ein Sturm die Windstärke 9 voraus.

Stehlgutliste

list of stolen items (engl.) Im Falle eines Einbruchdiebstahls muss der Versicherungsnehmer unverzüglich eine Liste über die gestohlenen Sachen anfertigen und diese in identischer Form der Polizei und dem Hausratversicherer zur Verfügung stellen. Bei Verzögerung kann der Versicherer sich unter Umständen (bei Vorliegen von Arglist oder Ursächlichkeit) auf (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit gem. § 28 … Weiterlesen …

Schadenminderungspflicht

duty to mitigate loss (engl.) Der Versicherungsnehmer ist im Schadenfall verpflichtet, so zu handeln, als würde keine Versicherung bestehen. Dies gilt sowohl für einen eingetretenen als auch für einen bevorstehenden Schaden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schadenregulierung durch den Versicherer erfolgte. Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich die Pflicht Weisungen vom Versicherer bezüglich der Schadenminderung einzuholen … Weiterlesen …