Schadenminderungspflicht

  • duty to mitigate loss
  • (engl.)

Der Versicherungsnehmer ist im Schadenfall verpflichtet, so zu handeln, als würde keine Versicherung bestehen. Dies gilt sowohl für einen eingetretenen als auch für einen bevorstehenden Schaden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schadenregulierung durch den Versicherer erfolgte. Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich die Pflicht Weisungen vom Versicherer bezüglich der Schadenminderung einzuholen (vergleiche § 82 VVG).