Wetterversicherung

weather insurance (engl.) Sonderform der Veranstaltungsausfallversicherung, bei der Versicherungsschutz nur gegen ungünstige Witterungsverhältnisse besteht. abgeschlossen; einige Versicherer bieten allerdings nur eine Versicherung gegen Einzelgefahren an.

Warschauer Abkommen

Warsaw Convention (engl.) Internationales Abkommen zur Vereinheitlichung der Regeln zur Beförderung von Personen und Gütern im internationalen Luftverkehr von 1929. In Deutschland findet seit 2004 das Montrealer Übereinkommen Anwendung.

Warenversicherung

cargo insurance (engl.) Versicherung von Gütern während des Transports und der transportbedingten Lagerung sowie weiterer, mit den Gütern verbundener Interessen, wie Transportkosten, imaginärer Gewinn sowie Beiträge zur Havarie Grosse. Sie kann als Einzelversicherung oder als laufende Versicherung für eine Vielzahl von Transporten abgeschlossen werden. Je nach Vereinbarung besteht eine volle Deckung (Allgefahrenversicherung) oder eine eingeschränkte … Weiterlesen …

Visby-Regeln

Visby rules (engl.) Auch Haag-Visby-Regeln. Internationale Vereinbarung von 1968 über einheitliche Haftungsregeln für Reeder. Diese passen seitdem die Haager Regeln an die Entwicklung des Seeverkehrs an.

Verschollenheit

disappearance (engl.) Liegt vor, wenn ein Schiff oder Güter ihren nächsten Bestimmungshafen nicht innerhalb der Verschollenheitsfrist erreichen. Die Verschollenheitsfrist beträgt bei Motorschiffen zwei Monate (im Kriegsfall sechs) und bei Gütern 30 (europäische Binnenreisen) bzw. 60 Tage (alle anderen Reisen). Die Versicherungsleistung entspricht der für Totalverlust.

Vermögensschäden

financial loss, pecuniary loss (engl.) Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der AHB sind unechte V. im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung enthalten; für echte V. sind dagegen … Weiterlesen …

Verkehrshaftungsversicherung

carrier’s liability insurance (engl.) Sammelbezeichnung für alle Haftpflichtversicherungen, die einen Verkehrsträger gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen versichern. Haftungen aus Transporten unterliegen als Großrisiken (§ 210 VVG) nicht den Einschränkungen des VVG, wohl aber die Haftungen aus Lagerhaltung und Speditionstätigkeit, sofern die Versicherung nicht als laufende Versicherung gestaltet wird. Für Straßen- und Lufttransporte sowie für Spediteure, die … Weiterlesen …

Verfrachter

carrier (engl.) Wer gewerblich gegen Entgelt Frachtgut auf dem Seeweg befördert. Er ist meist Reeder oder Spediteur. Die Haftung beruht auf internationalen Abkommen (Haager Regeln von 1924 und Visby-Regeln von 1968), die auch ins HGB eingeflossen sind.