Vermögensschäden

  • financial loss, pecuniary loss
  • (engl.)

Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der AHB sind unechte V. im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung enthalten; für echte V. sind dagegen i.d.R. gesonderte Vereinbarungen zu treffen.