Verkehrshaftungsversicherung

  • carrier’s liability insurance
  • (engl.)

Sammelbezeichnung für alle Haftpflichtversicherungen, die einen Verkehrsträger gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen versichern. Haftungen aus Transporten unterliegen als Großrisiken (§ 210 VVG) nicht den Einschränkungen des VVG, wohl aber die Haftungen aus Lagerhaltung und Speditionstätigkeit, sofern die Versicherung nicht als laufende Versicherung gestaltet wird. Für Straßen- und Lufttransporte sowie für Spediteure, die die ADSp nutzen, besteht Versicherungspflicht.