Verfrachter

carrier (engl.) Wer gewerblich gegen Entgelt Frachtgut auf dem Seeweg befördert. Er ist meist Reeder oder Spediteur. Die Haftung beruht auf internationalen Abkommen (Haager Regeln von 1924 und Visby-Regeln von 1968), die auch ins HGB eingeflossen sind.

Spediteur

carrier, freight forwarder (engl.) Wer sich vertraglich verpflichtet, die Versendung eines Guts zu besorgen. Führt er die Beförderung ganz oder teilweise selbst durch, ist er insoweit Frachtführer, Lagerhalter oder Verfrachter. Er haftet für Schäden an Gütern, die sich in seiner Obhut befinden, oder wenn er den Transport selbst durchführt. Für andere Schäden (z.B. Vermögensschäden) haftet … Weiterlesen …

Luftfrachtführer

carrier (engl.) Wer sich durch Vertrag im eigenen Namen verpflichtet, Personen, Gepäck oder Güter auf dem Luftweg zu befördern. Auf eine gewerbsmäßige Ausführung kommt es dabei nicht an. Seine Haftung richtet sich bei innerdeutschen Flügen bei Personen- und Reisegepäckschäden nach dem Luftverkehrsgesetz und bei Schäden an Gütern sowie bei internationalen Flügen nach dem Montrealer Übereinkommen. … Weiterlesen …

Frachtführer

carrier (engl.) Wer gewerblich gegen Entgelt Frachtgut zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft transportiert. Seine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Güter unterscheidet sich je nach Transport (innerdeutscher/ internationaler/ multimodaler Transport). Unter bestimmten Voraussetzungen ist er zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung verpflichtet.