Straßburger Übereinkommen

Strasbourg Convention (engl.) Übereinkommen zur Vereinheitlichung des Rechts der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt. Es wurde 1988 von Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und der Schweiz unterschrieben. In Kraft getreten ist es bisher erst in Deutschland (1999), Luxemburg, Niederlande und der Schweiz (1997).

Speditionsversicherung

forwarders liability insurance (engl.) Sonderform der Transportversicherung, die zwei Komponenten beinhaltet. 1. Haftpflichtversicherung für den Spediteur, um sowohl die gesetzliche Haftung als auch die Haftung nach den ADSp abzusichern. 2. Warenversicherung für den Wareninteressenten in Höhe der Mindeststandards nach den ADSp, die neben Güterschäden auch für Güterfolge- und Vermögensschäden leistet.

Spediteur

carrier, freight forwarder (engl.) Wer sich vertraglich verpflichtet, die Versendung eines Guts zu besorgen. Führt er die Beförderung ganz oder teilweise selbst durch, ist er insoweit Frachtführer, Lagerhalter oder Verfrachter. Er haftet für Schäden an Gütern, die sich in seiner Obhut befinden, oder wenn er den Transport selbst durchführt. Für andere Schäden (z.B. Vermögensschäden) haftet … Weiterlesen …

Seewurf

jettison (engl.) Überbordwerfen beförderter Güter und Ausrüstungsgegenstände zur Rettung des Schiffes und der Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr. Diese Aufopferungen werden im Fall einer Havarie Grosse in der Dispache berücksichtigt und von den Beteiligten anteilig getragen.

Seetüchtigkeit

seaworthiness (engl.) Zustand eines Seeschiffes, in dem es die gewöhnlichen Gefahren einer Seereise bestehen kann (bei Binnenschiffen: Fahrtüchtigkeit). Hierzu gehören neben dem Zustand des Schiffskörpers und der Funktionsfähigkeit der maschinellen Einrichtungen auch die richtige Besatzung, Ausrüstung und Beladung des Schiffs. Schäden aufgrund fehlender S., die bereits bei Reisebeginn bestand und vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, … Weiterlesen …

Seekaskoversicherung

maritime hull insurance (engl.) Versicherung des Seeschiffes, seines Zubehörs und der Ausrüstung gegen Gefahren der See. Sie ist i.d.R. eine Allgefahrenversicherung mit dem Ausschluss von Schäden durch z.B Krieg, Beschlagnahme und Kernenergie. Mitversichert sind Forderungen aus Havarie Grosse sowie bestimmte Haftpflichtschäden (Kollisionshaftpflichtversicherung). Als Versicherungswert wird eine Taxe festgelegt.

Seekargoversicherung

maritime cargo insurance (engl.) Versicherung von Gütern während des Transports auf See einschließlich der Versicherung der transportbedingten Lagerung sowie weiterer, mit den Gütern verbundener Interessen, wie Transportkosten, imaginärer Gewinn sowie Beiträge zur Havarie Grosse. Näheres unter Warenversicherung.