Straßburger Übereinkommen

  • Strasbourg Convention
  • (engl.)

Übereinkommen zur Vereinheitlichung des Rechts der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt. Es wurde 1988 von Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und der Schweiz unterschrieben. In Kraft getreten ist es bisher erst in Deutschland (1999), Luxemburg, Niederlande und der Schweiz (1997).