Vandalisums

vandalism (engl.) Dieser Tatbestand liegt vor, sobald ein Täter nach einem Einbruchdiebstahls versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.

Vandalismus (in der Kfz-V.)

vandalism (engl.) Schäden durch mut- und böswillige Handlungen sind in A.2.3.3 (AKB 08 des GDV) geregelt. Entstandene Schäden sind versichert, wenn die schadenverursachende Person in keiner Weise dazu berechtigt war das Fahrzeug zu benutzen.