Sturm

  • storm
  • (engl.)

Im Versicherungsrecht ist dies eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Den Nachweis über die Sturmstärke hat der Versicherungsnehmer zu erbringen. Meteorologisch setzt ein Sturm die Windstärke 9 voraus.