Überspannungsschaden

  • surge damages
  • (engl.)

Diese Schäden treten in der Regel durch einen Blitz auf. Sie sind in der Sachversicherung entweder nicht mitversichert, oder nur dann mitversichert, wenn der Blitz unmittelbar auf Sachen übergegangen ist (Abschnitt A § 2 Abs. 3 VGB 2008; Abschnitt A § 2 Abs. 3 VHB 2008).