Sturmschäden

storm losses (engl.) Schäden, die aufgrund eines Sturm auftreten. Versichert sind nur Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen zurückzuführen sind oder dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.

Sturm

storm (engl.) Im Versicherungsrecht ist dies eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Den Nachweis über die Sturmstärke hat der Versicherungsnehmer zu erbringen. Meteorologisch setzt ein Sturm die Windstärke 9 voraus.

Stehlgutliste

list of stolen items (engl.) Im Falle eines Einbruchdiebstahls muss der Versicherungsnehmer unverzüglich eine Liste über die gestohlenen Sachen anfertigen und diese in identischer Form der Polizei und dem Hausratversicherer zur Verfügung stellen. Bei Verzögerung kann der Versicherer sich unter Umständen (bei Vorliegen von Arglist oder Ursächlichkeit) auf (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit gem. § 28 … Weiterlesen …

Schadenminderungspflicht

duty to mitigate loss (engl.) Der Versicherungsnehmer ist im Schadenfall verpflichtet, so zu handeln, als würde keine Versicherung bestehen. Dies gilt sowohl für einen eingetretenen als auch für einen bevorstehenden Schaden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schadenregulierung durch den Versicherer erfolgte. Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich die Pflicht Weisungen vom Versicherer bezüglich der Schadenminderung einzuholen … Weiterlesen …

Schadenminderungskosten

costs incurred in minimizing the loss (engl.) Dieser Begriff beschreibt die Kosten, welche im Rahmen der Schadenminderungspflicht auftreten können. Diese dürfen jedoch nicht höher sein als der eigentlich entstandene Schaden. Kosten, die aufgrund von Schadenverhütung und Vorsorgemaßnahmen entstehen, werden nicht erstattet.

Rettungskosten

salvage expenses (engl.) Der Versicherungsnehmer ist gemäß § 82 VVG verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Der Versicherer hat die hierbei entstehenden Kosten, auch wenn sie erfolglos aufgewendet wurden, gemäß § 83 VVG zu ersetzen, sofern der Versicherungsnehmer die Aufwendungen für geboten halten durfte.

Raub

robbery (engl.) Dies bedeutet die Wegnahme mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt nach § 249 StGB.