Raub

robbery (engl.) Dies bedeutet die Wegnahme mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt nach § 249 StGB.

Beraubung

robbery (engl.) Es wird von dieser Gefahr ausgegangen, wenn Gewalt gegenüber dem Versicherungsnehmer angewendet oder angedroht wird, um den Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen zu brechen. In manchen Bedingungen ist auch die sogenannte Ohnmachtsklausel versichert als auch der räuberische Diebstahl.