Deutsch-ukrainischer Rechtsvergleich zur Digitalisierung in der Justiz

In der vergangenen Woche fand ein mehrtägiger Workshop an der Technischen Hochschule Köln statt, der sich mit der Digitalisierung der Justiz in Deutschland und der Ukraine beschäftigte. Initiatoren dieses rechtsvergleichenden, auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojektes sind Prof. Dr. Simon Heetkamp vom Institut für Versicherungswesen der TH Köln und Prof. Volodymyr Venher von der renommierten „Kyiv-Mohyla Academy“ der National University.

Ziel dieses ersten Workshops war der überblicksartige Austausch zu Digitalisierungsthemen in den jeweiligen Justizsystemen. Frau Dr. Oleksandra Yanovska, Richterin am ukrainischen Supreme Court, gab Einblicke in verschiedene Verfahrensaspekte der elektronischen Justiz in der Ukraine. Prof. Dr. Christian Piroutek (Hochschule Stralsund) erläuterte die in der deutschen Justiz genutzten Legal Tech-Systeme, während Prof. Dr. Volodymyr Venher über die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Digitalisierung der Justiz in der Ukraine sprach. Daran anknüpfend beleuchtete Dr. David Stadermann (Richter am Verwaltungsgericht Hamburg) von den bei Online-Gerichtsverhandlungen zu beachtenden verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Frau Dr. Dariia Bohatchuk gab sodann einen praktischen Einblick in die elektronischen Systeme der Ukraine und welche Herausforderungen die Einführung von Künstlicher Intelligenz bestehen. Dr. Andrii Koshman legte wiederum den Fokus auf die Herausforderungen und die Erfolge bei der Umsetzung digitaler Justizsysteme und Fernverhandlungen in der Ukraine. Richter am OLG Köln Dr. Daniel Lübcke bot sodann in den Räumlichkeiten des OLG Köln einen Einblick in die elektronische Gerichtsakte e²A, die in NRW genutzt wird. Die ukrainischen Gäste waren vom Funktionsumfang und der Funktionalität der eAkte sehr angetan. Im Folgenden erläuterte Rasim Babanly, Erster Stellvertreter des Stabschefs des ukrainischen Supreme Court, dass in der Ukraine alle Gerichtsentscheidungen anonymisiert veröffentlicht werden und nun mit einem KI-Tool verknüpft werden, dass einen Vergleich der Urteile und eine Recherche zu bestimmten Rechtsfragen ermöglicht. Anschließend präsentierte der Vize-Präsident des LG Aachen, Dr. Ingo Werner, Möglichkeiten der Digitalisierung der Geschäftsverteilung an Gerichten. Anschließend erläuterte Ruslan Sydorovych, ehemaliges Parlamentsmitglied und Mitglied der „High Qualification Commission of Judges of Ukraine” wie die Digitalisierung in der Selbstverwaltung der ukrainischen Richterschaft  – insbesondere auch bei der Auswahl neuer Richter:innen – unterstützt.

Nach den jeweiligen Präsentationen schlossen sich intensive Diskussionen an, die zu vielen Gedankenanstößen und dem Austausch von best practises führten. Die Veranstaltung bot damit wertvolle Einblicke und einen regen Austausch über den Stand und die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung in der Justiz beider Länder.

Die Diskussionen während der Tagung beleuchteten den Weg zu effizienteren und modernen Justizverfahren durch technologische Innovationen und internationale Zusammenarbeit.