Gefahrerhöhung in der Kaskoversicherung

Ich fand ein nette Bild eines osteuropäischen Pkw. Als Versicherungsjurist stellen sich sofort einige Fragen, z.B.

  •  Gefahrerhöhung in der Kasko-Versicherung gem. §§ 23, 26 VVG bei Benutzung eines solchen Autos ?
  • Was ist, wenn Auto dem Vater gehört, aber Auto vom Vater und Sohn gleichmäßig genutzt wird und der Sohn die Versicherungsprämie bezahlt ?
  • Was ist, wenn in den AKB die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls mitversichert ist, greift dann noch Gefahrerhöhung ?

Fragen über Fragen oder: Was gibt es schöneres als Versicherungsrecht

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