Luftfahrzeughalter

aircraft operator (engl.) Wer ein Luftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über seinen Einsatz besitzt (z.B. auch ein Charterer). Für aufgrund eines Beförderungsvertrags transportierte Personen und Güter gelten die Haftungsregeln für Luftfrachtführer. Für Schäden, die Dritten außerhalb des Luftfahrzeugs entstehen, gilt das Recht des Landes, in dem der Schadenfall eingetreten ist. … Weiterlesen …

Luftfahrtversicherung

aviation insurance (engl.) Versicherung der mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen verbundenen Interessen. Sie findet Anwendung bei Fluggesellschaften, im sonstigen geschäftlichen oder privaten Luftverkehr und im Sportverkehr. Militärische Luftfahrt ist meist unversichert. Bestandteile sind z.B.: Luftkasko-, Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeughalters, Luftfrachtführers oder Flugplatzbetreibers.

Lösegeldversicherung

kidnap and ransom insurance (engl.) Versicherung, die für den Fall einer Geiselnahme oder Entführung für das geforderte Lösegeld aufkommt. Darüber hinaus sind i.d.R. bestimmte Serviceleistungen, wie z.B. die Verhandlungsführung mit den Entführern durch erfahrene Personen, mitversichert.

Landkaskoversicherung

hull insurance (engl.) Versicherung von Landfahrzeugen, die nicht unter die Kfz-Kaskoversicherung oder die Maschinenversicherung fallen, insbesondere von Schienenfahrzeugen und von Anhängern ohne eigenen Antrieb, z.B. im Schaustellergewerbe.

Ladungstüchtigkeit

cargoworthiness (engl.) Die Eignung eines Schiffes, eine bestimmte Art von Ladung (z.B. Flüssigkeiten, Kühlgut, Schüttgut, Schwergut) aufzunehmen und sicher transportieren zu können (§ 579 HGB). Sie ist abzugrenzen von der Seetüchtigkeit.

Konossement

bill of lading (engl.) Dokument, welches der Verfrachter bei See- und Binnenschifftransporten ausstellt. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Verlader, dem Verfrachter und dem Empfänger der beförderten Ware. Es stellt ein sogenanntes Traditionspapier dar, durch dessen Übergabe der Besitz an der Ware übertragen wird.

Konditionsdifferenzenvers.

difference in conditions ins. (engl.) Versicherung, die Deckungslücken (ausgeschlossene Gefahren oder zu geringe Deckungssummen) einer im Ausland versicherten Grunddeckung schließen soll. Multinationale Unternehmen ergänzen damit ihre lokal abgeschlossenen Deckungen, um einen weltweit einheitlichen Standard zu erreichen. Bei Importgeschäften können sie dazu dienen, eine durch den Verkäufer besorgte Grunddeckung aufzustocken.

Kollisionshaftpflichtvers.

collission liability insurance (engl.) Bestandteil der See- oder Flusskaskoversicherung, der die Haftung des Schiffseigners für durch ihn oder seine Besatzung verschuldete Schäden aus der Teilnahme am Schiffsverkehr versichert. Die Haftungshöhe richtet sich nach dem Londoner Übereinkommen (Seeschifffahrt) bzw. dem Binnenschifffahrtsgesetz (Binnenschifffahrt). Die Deckungssumme kann durch eine P&I-Versicherung erhöht werden.