Kollisionshaftpflichtvers.

  • collission liability insurance
  • (engl.)

Bestandteil der See- oder Flusskaskoversicherung, der die Haftung des Schiffseigners für durch ihn oder seine Besatzung verschuldete Schäden aus der Teilnahme am Schiffsverkehr versichert. Die Haftungshöhe richtet sich nach dem Londoner Übereinkommen (Seeschifffahrt) bzw. dem Binnenschifffahrtsgesetz (Binnenschifffahrt). Die Deckungssumme kann durch eine P&I-Versicherung erhöht werden.