Ladungstüchtigkeit

  • cargoworthiness
  • (engl.)

Die Eignung eines Schiffes, eine bestimmte Art von Ladung (z.B. Flüssigkeiten, Kühlgut, Schüttgut, Schwergut) aufzunehmen und sicher transportieren zu können (§ 579 HGB). Sie ist abzugrenzen von der Seetüchtigkeit.