Luftfahrzeughalter

  • aircraft operator
  • (engl.)

Wer ein Luftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über seinen Einsatz besitzt (z.B. auch ein Charterer). Für aufgrund eines Beförderungsvertrags transportierte Personen und Güter gelten die Haftungsregeln für Luftfrachtführer. Für Schäden, die Dritten außerhalb des Luftfahrzeugs entstehen, gilt das Recht des Landes, in dem der Schadenfall eingetreten ist. Für in Deutschland registrierte Luftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht in der Haftpflichtversicherung.