Luftfahrtversicherung

  • aviation insurance
  • (engl.)

Versicherung der mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen verbundenen Interessen. Sie findet Anwendung bei Fluggesellschaften, im sonstigen geschäftlichen oder privaten Luftverkehr und im Sportverkehr. Militärische Luftfahrt ist meist unversichert. Bestandteile sind z.B.: Luftkasko-, Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeughalters, Luftfrachtführers oder Flugplatzbetreibers.