Feuer

fire (engl.) Meist wird diese Lichterscheinung bereits als Brand bezeichnet. Eigentlich handelt es sich hierbei aber um die Flammenbildung während der Verbrennung, unter Abgabe von Wärme und Licht. Der Begriff Feuer ist erst einmal neutral. Der Brand ist dagegen das unerwünschte (Schaden-)Feuer.

Führerscheinklausel

licence clause (engl.) Diese ist in D.1.3 (AKB 08 des GDV) geregelt und erlaubt die Nutzung eines versicherten Fahrzeugs nur Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis. Weiterhin darf der Halter des Kfz niemanden das Fahrzeug fahren lassen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Fahrzeugteil

vehicle part (engl.) Hierzu zählen alle Teile, die unter die Definition nach A.2.1.2 (AKB 08 des GDV) fallen. Dies sind fest eingebaute oder angebaute Teile sowie alle Teile, die unter Verschluss verwahrt werden und dem ausschließlichen Gebrauch des Kfz dienen (beispielsweise Pannenwerkzeug). Weiterhin dürfen diese Teile nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden.

Fahruntüchtigkeit

being unfit to drive, incapacity to drive (engl.) Diese kommt bei der Trunkenheitsklausel zum Tragen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt unwiderleglich ab 1,1 Promille vor, eine relative ab 0,3 Promille. Bei weiteren Anzeichen ist jedoch eine Fahruntüchtigkeit denkbar.

Finanzrückversicherung

finite reinsurance (engl.) Form des alternativen Risikotransfers, bei der Erstversicherungsunternehmen einen Teil ihres Risikos selbst finanzieren. Voraussetzung für die Anerkennung als ein Rückversicherungsvertrag ist das Vorhandensein eines hinreichenden versicherungstechnischen Risikotransfers (vgl. § 121e VAG zusammen mit FinRVV).

Folgeprämie

renewel premium (engl.) Sie folgt auf die Erstprämie und ihre Fälligkeit ist im Versicherungsschein bestimmt. Unter gewissen Umständen, die im § 38 VVG geregelt sind, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.